Teilnahmebedingungen der AIM für Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen
AIM – Arbeitsgemeinschaft Interdisziplinäre Medizin Akademie für medizinische Fort- und Weiterbildung
1. Vertragsschluss
1.1. Anmeldung
Die Anmeldung zu einer AIM Fort- und Weiterbildungsmaßnahme (nachfolgend „Lehrgang“ oder „Seminar“ genannt) erfolgt über die Onlineanmeldefunktion. Anmeldungen zu Lehrgängen mit einer Höchstteilnehmerzahl werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
1.2. Eingangsbestätigung
Der Teilnehmer erhält unmittelbar nach Eingang seiner Buchung eine automatisierte Eingangsbestätigung in Textform per E-Mail. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahmeerklärung dar.
1.3. Vertragsschluss
Der Vertrag zur Teilnahme an einer Fort- und Weiterbildungsmaßnahme der AIM kommt erst zustande, sobald die AIM dem Teilnehmer eine Anmeldebestätigung nebst Rechnung in Textform zusendet.
1.4. Vorbehalt
Änderungen bezüglich der Seminarräumlichkeiten und der ausführenden Dozenten bleiben vorbehalten.
2. Vorzugstarife
2.1. Die AIM gewährt Teilnehmern, die einen gesamten Lehrgang aus mehreren zusammengehörenden oder auf einander aufbauenden Modulen (nachfolgend auch Modulpaket genannt) buchen, einen Nachlass auf den regulären Tarif eines einzeln gebuchten Lehrgangsmoduls (nachfolgend auch Einzelbuchungstarif genannt), soweit hierauf ausdrücklich von der AIM bei den Buchungsdetails hingewiesen wird. Die jeweilige Höhe des reduzierten Modulpakettarifs ist ebenfalls auf der Internetseite ersichtlich und wird in der Eingangsbestätigung ausgewiesen.
2.2. Wird ein zum Vorzugstarif gebuchter Lehrgang abgebrochen oder unterbrochen, wird dem Teilnehmer die Differenz zum Einzelbuchungstarif für die bereits absolvierten Lehrgangsmodule nachträglich in Rechnung gestellt.
2.3. Jegliche Vorzugstarife gemäß Ziffer 2.1 entfallen, wenn der Teilnehmer mit der Zahlung in Verzug gerät. In diesem Fall ist der Einzelbuchungstarif zu zahlen.
2.4. Werden einzelne Module oder Bestandteile einer Lehrgangsreihe auf Veranlassung des Teilnehmers zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt, gelten stets die dann veröffentlichten Konditionen. Sofern eine Lehrgangsreihe mit Nachholtermin(en) vervollständigt wird, wird der entsprechende aktuelle Komplettbuchungsnachlass gewährt. Wird eine Lehrgangsreihe jedoch mit Modulen aus anderen Lehrgangsreihen vervollständigt, entfällt der Komplettbuchungsnachlass und es erfolgt eine Differenzrechnung für alle Module (auch bereits absolvierte) zum Einzelmodulpreis.
3. Ratenzahlung
3.1. Die Möglichkeit zur Ratenzahlung ist bei den jeweiligen Lehrgängen gesondert ausgewiesen oder individuell mit der AIM zu vereinbaren. Die Anzahl der monatlichen Raten ist vor der Buchung ersichtlich. Die Rechnung enthält einen Hinweis auf die Höhe der zu erbringenden Teilleistungen und auf den jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt. Sollte der Teilnehmer mit der Zahlung einer Rate in Verzug geraten, so wird der Gesamtbetrag der bereits absolvierten Lehrgangsmodule sofort fällig.
3.2. Wird ein zum Vorzugstarif für Ratenzahlung gebuchter Lehrgang abgebrochen oder unterbrochen, wird dem Teilnehmer die Differenz zum Einzelbuchungstarif für die bereits absolvierten Lehrgangsmodule nachträglich in Rechnung gestellt.
4. Fälligkeit
4.1. Gemeinsam mit der Annahme des Antrages auf Abschluss eines Vertrages (Anmeldebestätigung) erhält der Teilnehmer eine gesonderte Rechnung über die anfallenden Lehrgangsgebühren.
4.2. Der darin ausgewiesene Rechnungsbetrag wird spätestens 14 Tage vor Beginn des Lehrgangs oder des ersten Moduls eines Lehrgangs fällig.
5. Rücktritt/Umbuchung
5.1. Teilnehmer können ohne Angaben von Gründen bis spätestens 2 Wochen vor Beginn eines Lehrgangs oder einzelnen Lehrgangsmoduls (je nach Buchungsart) von dem mit AIM abgeschlossenen Vertrag zurücktreten bzw. ihr Vertragsangebot zurücknehmen.
5.2. Ein Rücktritt nach Anmeldung innerhalb von 2 Wochen vor Beginn eines Lehrgangs oder einzelnen Lehrgangsmoduls (je nach Buchungsart) ist nicht möglich.
5.3. Umbuchungen vor oder während eines gebuchten Lehrgangs sind im Einverständnis mit der AIM möglich. Das Einverständnis wird von der AIM erteilt, sofern dem nicht ein wichtiger Grund entgegensteht. Die Umbuchungsgebühr entnehmen Sie bitte der jeweiligen Lehrgangsreihe unter „Termine und Tarife“.
5.4. Der Rücktritt bzw. die Rücknahme des Vertragsangebotes oder die Umbuchung ist schriftlich oder in Textform gegenüber AIM zu erklären. Für die Rechtzeitigkeit der Erklärung kommt es auf den rechtzeitigen Zugang bei der AIM an, d.h. mindestens 14 Tage vor Beginn des umzubuchenden Seminars.
5.5. Die Möglichkeit zur Rücknahme oder Rücktritt gemäß Ziffer 5.1 besteht unabhängig vom gesetzlichen Widerrufsrecht für Verbraucher gemäß Ziffer 13.
6. Haftung
6.1. Die AIM haftet gegenüber den Teilnehmern nur, soweit ein Schaden auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung durch Mitarbeiter der AIM beruht.
6.2. Den Teilnehmern steht es frei, an der praktischen Umsetzung von Inhalten eines Lehrgangs teilzunehmen, d.h. die Rolle eines Patienten zu übernehmen. Sofern der Teilnehmer freiwillig an einer solchen Umsetzung teilnimmt, geschieht dies ausdrücklich auf eigene Gefahr. AIM übernimmt insoweit keine Haftung für Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit eines Teilnehmers.
6.3. Werden von Teilnehmern zu einem Lehrgang Patienten zu Probebehandlungen eingeladen, geschieht dies ebenfalls ausdrücklich auf eigene Gefahr des Patienten. Die AIM übernimmt insoweit keine Haftung für Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Patienten, der zu einer Probebehandlung vorgestellt wird.
6.4. Die AIM behält sich vor, einzelne Lehrgangsmodule oder komplette Lehrgänge abzusagen oder zu verlegen. Wird aus welchen Gründen auch immer von der AIM ein Lehrgang oder Lehrgangsmodul abgesagt oder auf einen anderen Termin verlegt oder eine Präsenzveranstaltung in ein Internet-basiertes Seminar überführt, übernimmt die AIM keine Kosten, die Teilnehmern durch bereits getätigte Buchungen von Flug- oder Bahntickets, Hotelzimmern oder anderen Aufwendungen entstehen.
7. Anwendung der vermittelten Kenntnisse
Die Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen der AIM dienen der Vermittlung von Wissen und Fähigkeiten. Jeder Teilnehmer muss danach eigenverantwortlich selbst entscheiden, inwieweit er die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten im Rahmen seiner Profession ausüben kann bzw. darf. Eine Haftung der AIM wird ausgeschlossen.
8. Begleitende Unterlagen
Soweit die AIM den Teilnehmern im Rahmen einzelner Lehrgänge begleitende Unterrichtsmaterialien, die von der AIM oder vom jeweiligen Dozenten erstellt wurden, überlässt, ist jede Verwertung dieser Unterlagen, insbesondere die Vervielfältigung oder Verbreitung ohne die vorherige Einwilligung des Urhebers unzulässig. Die Unterrichtsmaterialien sind urheberrechtlich geschützt.
9. Mitwirkungspflichten des Teilnehmers bei Webinaren
Zur Teilnahme muss der Teilnehmer die von der AIM vorausgesetzten technischen Bedingungen erfüllen (z. B. stabile Internetverbindung, aktuelle Browserversion, Lautsprecher oder Headset). Der Teilnehmer erhält spätestens zwei Werktage vor der Veranstaltung zusammen mit den Zugangsdaten einen Testlink an seine bei der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse. Für die Prüfung und Sicherstellung der technischen Voraussetzungen ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Ein etwaiger Ausfall der technischen Voraussetzungen des Teilnehmers, ggf. auch während des Webinars, entbindet nicht von der vertraglichen Zahlungspflicht.
Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Zugangsdaten sorgfältig aufzubewahren, nicht an unberechtigte Dritte weiterzugeben und vor deren Zugriff zu schützen. Der Teilnehmer ist ferner verpflichtet, die angegebenen Anmeldedaten, insbesondere die Kontaktdaten, aktuell zu halten. Ein Mitschnitt der Video- und/oder Tonaufnahme ist dem Teilnehmer untersagt.
10. Fördermaßnahmen
10.1. Auch wenn ein Teilnehmer anfallende Lehrgangsgebühren teilweise über einen Bildungsgutschein oder eine vergleichbare staatliche Förderungsmaßnahme finanziert, erhält der Teilnehmer eine Rechnung über den Gesamtbetrag.
10.2. Der zu erwartende Förderungsbetrag ist als Gutschrift unter Vorbehalt aufgeführt.
10.3. Die Gesamtforderung gegen den Teilnehmer erlischt erst, wenn der Förderungsbetrag bei der AIM eingeht.
10.4. AIM ist berechtigt, den Restbetrag unverzüglich gegenüber dem Teilnehmer geltend zu machen, wenn (i) der Förderungsbetrag nicht innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Lehrgangs oder Lehrgangsmoduls bei AIM eingeht oder (ii) die Auszahlung des Förderungsbetrages ganz oder teilweise abgelehnt wird.
11. Hausrecht / Verhaltensregeln
11.1. Störung des Seminarablaufes / Ausschluss vom Seminar
Für eine produktive Lernatmosphäre ist ein respektvoller Umgang miteinander geboten der andere Teilnehmende nicht von der Wahrnehmung des Kurses (Vorträge, Gruppenarbeit etc.) abhält oder deren Konzentration stört.
Die AIM behält sich daher vor, störende Einflüsse von Teilnehmenden auf den Unterricht dadurch abzustellen, indem der störende Teilnehmer vom Unterricht ausgeschlossen wird, wenn er trotz Aufforderung, sein störendes Verhalten zu beenden, nicht unterlässt.
Der Ausschluss erstreckt sich zunächst nur auf den jeweiligen Unterrichtstag. Bei Fortsetzung störenden Verhaltens an nachfolgenden Seminartagen erfolgt der Ausschluss bis zum Ende eines Lehrgangs.
Die Pflicht zur Entrichtung des Seminarbeitrages/der Vergütung wird davon nicht berührt. Für die Zeit der ausschlussbedingten Abwesenheit kann die AIM keine Teilnahmebestätigung ausstellen.
11.2 Urheberrecht
11.2.1 Verbot von Ton-, Film- und Fotoaufnahmen
Die AIM macht von ihrem Hausrecht insoweit Gebrauch, dass jegliche Ton-, Film- und Fotoaufnahmen ausdrücklich untersagt sind. Insbesondere unterliegt die Behandlung von Patienten der ärztlichen Schweigepflicht. Unerlaubte Ton-, Film- und Fotoaufnahmen gelten als eine Verletzung dieser Schweigepflicht und sind gemäß § 203 des Strafgesetzbuches strafbar. Zudem stellen sie einen Verstoß gegen die Persönlichkeitsrechte der Patienten und der Vortragenden dar, weil sie gem. § 22 KUG grundsätzlich der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung der abgebildeten Personen bedürfen. Ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung erstellte Ton-, Film- und Fotoaufnahmen führen zum Ausschluss aus dem Lehrgang. Die Gebühren bereits gebuchter Seminare sind dennoch zu entrichten.
Nur in Ausnahmefällen ist es in Absprache mit den Dozenten gestattet, diese bei praktischen Demonstrationen an Patienten bzw. Seminarteilnehmern aufzunehmen, sofern auch diese den Ton-, Film- und Fotoaufnahmen ausdrücklich zustimmen.
11.2.2. Verbot der Vervielfältigung von Seminarunterlagen bzw. von Inhalten der e-Learning Datenbank
Ebenfalls wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Seminarunterlagen sowie alle Inhalte der e-Learning Datenbank der AIM dem Urheberrecht unterliegen. Eine Vervielfältigung und/oder kommerzielle Nutzung dieser Lernmaterialien wird ausdrücklich untersagt.
12. Therapeutenregister
Die Aufnahme in das Therapeutenregister der AIM ist an die erfolgreiche Absolvierung bestimmter Seminarmodule gebunden. Dieser Service wird derzeit kostenlos angeboten. Die AIM behält sich das Recht vor, diesen kostenlosen Service jederzeit einzustellen oder für Neuaufnahmen sowie Datenpflege über den jeweils nächsten kalendarischen Jahreswechsel hinaus Gebühren zu erheben.
13. Widerrufsrecht
Verbrauchern steht darüber hinaus ein Widerrufsrecht zu.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
AIM
Arbeitsgemeinschaft Interdisziplinäre Medizin
Podbielskistraße 169
30177 Hannover
E-Mail: info@aim-akademie.info
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren bzw. herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Ende der Widerrufsbelehrung
14. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche ist Hannover, wenn der Vertragspartner Unternehmer ist. Soweit der Vertragspartner Vollkaufmann i. S. des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Hannover ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.